Interne Meldestelle
für die DRV BW
Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Internen Meldestelle der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg!
Kontakt
Berechtigte Personen können uns wie folgt kontaktieren:
per E-Mail: HinweisDRVBW@internemeldestelle.org
Da eine Kommunikation per einfacher E-Mail abgefangen und mitgelesen werden kann (wie auch ein Telefongespräch abgehört werden kann), können Sie mir auch an diese E-Mail-Adresse mit PGP („Pretty Good Privacy“) verschlüsselte Nachrichten senden. Meinen öffentlichen Schlüssel können Sie hier herunterladen. Wie PGP funktioniert, ist im Internet anschaulich beschrieben, beispielsweise beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder auf Wikipedia. Software zur Nutzung von PGP ist kostenlos verfügbar.
telefonisch: 07231-470832-100
Bitte rufen Sie uns zu unseren üblichen Bürozeiten an:
Montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr (jeweils ausgenommen die in Baden-Württemberg geltenden Feiertage).
per Post
Bitte adressieren Sie Ihre Post an:
BHK Datenschutz und Compliance GmbH
z. Hd. Herrn Rohlfing / Frau Roth-Neuschild
Zerrennerstraße 11
75172 Pforzheim
persönlich
Bitte rufen Sie unter der vorgenannten Telefonnummer an, um einen persönlichen Besprechungstermin zu vereinbaren.
Keine Kontaktaufnahme bei fehlerhaften Bescheiden o.ä.
Bei fehlerhaften Bescheiden wenden Sie sich bitte nicht an uns als interne Meldestelle, sondern an die für Sie zuständige Stelle der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.
Auch wenden Sie sich bitte bei allgemeinen Fragen o. ä. nicht an uns als interne Meldestelle, sondern an die für Sie zuständige Stelle der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.
Wir nehmen nur Meldungen nach § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes entgegen.
Wir können, dürfen und werden Ihnen bei fehlerhaften Bescheiden, allgemeinen Fragen o. ä. nicht weiterhelfen, sondern Sie bloß allgemein an die Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg verweisen.
Berechtigte Personen
An uns als interne Meldestelle der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg können sich alle Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg wenden.
Meldungen können somit sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DRV Baden-Württemberg abgeben. Meldeberechtigt sind ferner Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten und vergleichbare Personen, die in einer einem Ausbildungszweck dienenden Beziehung zur DRV Baden-Württemberg stehen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern sowie Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmern (Handwerkerinnen und Handwerkern, Dienstleistungsunternehmen, Beraterinnen und Beratern, Selbstständigen, Freiberuflerinnen und Freiberuflern, Lieferanten u.a.m.), die von den DRV BW beauftragt wurden, sind ebenso meldeberechtigt wie sonstige Personen, die für diese Dienststellen tätig sind und in einem beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben. Gleiches gilt für Personen mit bereits beendetem Dienst- oder Arbeitsverhältnis und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Beginn ihres Arbeitsverhältnisses.
Grundsätzlich nicht meldeberechtigt sind Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, es sei denn, diese erfüllen zugleich die vorstehenden Voraussetzungen.
Sachliche Zuständigkeit
Wir nehmen als interne Meldestelle der DRV BW nur Meldungen entgegen, die Verstöße im Sinne des § 2 HinSchG darstellen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie im Intranet der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg unter "Intern" und dann "Meldestelle Hinweisgeberschutz".
Das Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie beispielsweise hier.
Externe Meldeverfahren sind in Unterabschnitt 3 des Hinweisgeberschutzgesetzes geregelt. Externe Meldestellen sind
- die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (mit einer Zuständigkeit, soweit nicht eine externe Meldestelle nach den §§ 20 bis 23 HinSchG zuständig ist, § 19 HinSchG),
- die externe Meldestelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§ 21 HinSchG)
- die externe Meldestelle beim Bundeskartellamt (§ 22 HinSchG)
- die externe Meldestelle beim Bundeskartellamt als weitere externe Meldestelle des Bundes für externe Meldungen, die die externe Meldestelle des Bundes nach § 19 HinSchG betreffen (§ 23 HinSchG i.V.m. § 7 der Verordnung über die Organisation der nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einzurichtenden externen Meldestelle des Bundes).
Nach § 24 Abs. 4 HinSchG hat die externe Meldestelle des Bundes klare und leicht zugängliche Informationen über die in § 13 Absatz 2 HinSchG genannten Meldeverfahren bereitzuhalten, auf die interne Meldestellen zugreifen oder verweisen können, um ihrer Pflicht nach § 13 Absatz 2 nachzukommen. Wir verweisen hiermit auf diese Informationen. Sie finden die externe Meldestelle des Bundes hier.
Vorsorglich: Zu den einschlägigen Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union gehören externe Meldekanäle der Europäischen Kommission, des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (AESA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).
Ihre Ansprechpartner
Kosten
Für unsere Tätigkeit als interne Meldestelle entstehen Ihnen keine Kosten, auch weil durch Ihre Kontaktaufnahme mit uns als interne Meldestelle kein Mandatsverhältnis begründet wird. Unsere Kosten trägt vielmehr die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.
Datenschutz
Durch die Kommunikation mit uns teilen Sie uns auch personenbezogene Daten mit, die wir zwangsläufig zur Umsetzung unserer Tätigkeit auch verarbeiten. Nachfolgend finden Sie unsere Datenschutzerklärungen: